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   BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94   

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https://dejure.org/1994,10384
BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94 (https://dejure.org/1994,10384)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1994 - 1 WB 6.94 (https://dejure.org/1994,10384)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1994 - 1 WB 6.94 (https://dejure.org/1994,10384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ersatzlose Aufhebung einer Stellungnahme zur planmäßigen Beurteilung des nächsthöheren Dienstvorgesetzten - Stellungnahme als bloße Verfahrensregel in Abgrenzung zur anfechtbaren Maßnahme - Voraussetzungen für einen Verzicht auf eine Neufassung - Funktion ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87

    Beurteilung - Stellungnahme - Befangenheit - Wehrrecht - Soldat - Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94
    Der gegen die Stellungnahme des DMBv USA/CA als nächsthöherer Vorgesetzter gerichtete Antrag ist zulässig (vgl.Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [63]>, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 m.w.N.> undvom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - ZBR 1992, 374>), aber nicht begründet.

    Sie entzieht sich als Teil der Beurteilung nach der Natur der Sache in aller Regel der gerichtlichen Überprüfung (BVerwGE 86, 59; vgl. Beschluß vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 86.91 -).

    Im übrigen unterliegt die beanstandete Herabsetzung des Wertes der Eigenständigkeit nicht der gerichtlichen Nachprüfung (§ 1 Abs. 3 WBO; BVerwGE 86, 59).

  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 87.91

    Soldatengesetz - Beurteilung des Leistungsvermögens - Stellungnahmen Vorgesetzter

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94
    Der gegen die Stellungnahme des DMBv USA/CA als nächsthöherer Vorgesetzter gerichtete Antrag ist zulässig (vgl.Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [63]>, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 m.w.N.> undvom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - ZBR 1992, 374>), aber nicht begründet.
  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 103.90

    Recht der Soldaten: Schwärzung einer aufgehobenen Stellungnahme zu einer

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94
    Der gegen die Stellungnahme des DMBv USA/CA als nächsthöherer Vorgesetzter gerichtete Antrag ist zulässig (vgl.Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [63]>, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 m.w.N.> undvom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - ZBR 1992, 374>), aber nicht begründet.
  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 WB 20.85

    Soldat - Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Bewertung von

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94
    Im übrigen steht es im Ermessen der personalbearbeitenden Stelle, auf die Erstellung der Neufassung einer aufgehobenen Beurteilung zu bestehen, auch wenn ein längerer Zeitraum verstrichen ist (vgl.Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 1 WB 20.85 - <NZWehrr 1986, 130>).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 1 WB 96.91

    Anfechtung einer Beurteilung durch einen Soldaten - Selbstständige Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94
    Befangenheit des weiteren höheren Vorgesetzten kann und muß im Gegenteil nur dann angenommen werden, wenn in dessen eigener Person die Gründe für die Annahme von Voreingenommenheit vorliegen oder die anerkannten Gründe für die Befangenheit des nächsthöheren Vorgesetzten so offensichtlich waren, daß die Einverständniserklärung des weiteren höheren Vorgesetzten als Bekundung der Solidarität mit dieser Voreingenommenheit angesehen werden müßte (vgl.Beschluß vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 96.91 -).
  • BVerwG, 02.10.1991 - 1 WB 86.91

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94
    Sie entzieht sich als Teil der Beurteilung nach der Natur der Sache in aller Regel der gerichtlichen Überprüfung (BVerwGE 86, 59; vgl. Beschluß vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 86.91 -).
  • BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08
    Hiernach ist die Neufassung einer planmäßigen Beurteilung nach deren Aufhebung grundsätzlich geboten (Beschlüsse vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - NZWehrr 1994, 165 und vom 14. Januar 1997 a.a.O.).

    Soweit demgegenüber in Nr. 1204 Buchst. b ZDv 20/6 n.F. Beispiele für die Möglichkeit eines Verzichts auf die Neufassung einer aufgehobenen Beurteilung formuliert sind, handelt es sich dabei - angesichts des dargestellten systematischen und teleologischen Zusammenhangs mit Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SLV - um eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung (vgl. Beschluss vom 15. März 1994 a.a.O.).

    Dieser Zeitraum, nach dessen Ablauf eine Neufassung der Beurteilung nicht mehr sinnvoll ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Senats nicht generell bestimmen, sondern ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (Beschluss vom 5. November 1985 - BVerwG 1 WB 20.85 - NZWehrr 1986, 130; vgl. auch Beschluss vom 15. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 86.96

    Recht der Soldaten - Laufbahnrecht, Zulässigkeit des Absehens von einer

    Zwar sind Eignung, Befähigung und Leistung der Soldaten regelmäßig zu beurteilen, so daß die Neufassung einer planmäßigen Beurteilung nach deren Aufhebung grundsätzlich geboten ist und nur in Ausnahmefällen unterbleiben kann (vgl. § 1a Abs. 2 Satz 2 SLV;Beschluß vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - ).

    Dem trägt die Regelung in Nr. 1204 b ZDv 20/6 Rechnung, wonach bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen die PersBSt nach pflichtgemäßem Ermessen auf eine Neufassung verzichten kann (vgl. Beschluß vom 15. März 1994 a.a.O.).

    Sie entzieht sich als Teil der Beurteilung nach der Natur der Sache in aller Regel nicht nur der gerichtlichen Oberprüfung (vgl. Beschluß vom 15. März 1994 a.a.O. m.w.N.), sondern auch der Oberprüfung durch die PersBSt.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 2.02

    Beurteilung, planmäßige; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Verschiebung

    Da die Beurteilung ein lückenloses Bild des militärischen Werdeganges des Soldaten ergeben soll (Beschlüsse vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 -), ist die Einschätzung des PersABw zutreffend, dass sich die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten auf die Befähigung und die Leistungen des Antragstellers im MGFA zu konzentrieren hat und insoweit dessen aktuelle persönliche Kenntnis von erheblicher Bedeutung ist.

    Sie entzieht sich als Teil der inhaltlich nicht überprüfbaren Beurteilung regelmäßig der gerichtlichen Kontrolle (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 -, vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 45.98 -).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 28.01

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung -

    Eine Lücke in der Abfolge der Beurteilungen ist infolge dessen nur zulässig und hinnehmbar, wenn sie unvermeidlich ist (Beschlüsse vom 15. März 1994-BVerwG 1 WB 6.94 - und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - ).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01

    Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten

    Eine Lücke in der Abfolge der Beurteilungen ist infolge dessen nur zulässig und hinnehmbar, wenn sie unvermeidlich ist (Beschlüsse vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - ).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 45.98

    Klage eines Soldaten gegen dienstliche Beurteilungen - Befangenheit des

    Sie entzieht sich als Teil der Beurteilung daher regelmäßig der gerichtlichen Überprüfung (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - und vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 82.94

    Begründetheit des Antrags eines Oberstleutnants auf Aufhebung einer dienstlichen

    Dies gilt in gleicher Weise für die Beurteilung durch den Vorgesetzten wie für die Stellungnahme des weiteren Vorgesetzten (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [63]>, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 103.90 - <BVerwGE 93, 1 [BVerwG 12.12.1990 - 1 WB 103/90]>, vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 87.91 - <BVerwGE 93, 279 [BVerwG 21.07.1992 - 1 WB 87/91]> = NZWehrr 1992, 255 = <ZBR 1992, 374> und vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - ).
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